Bausparen: Omas Solidaritätsprinzip
Etabliert seit den zwanziger Jahren legte die Großelterngeneration in den Sechzigern ihren Enkeln mithilfe des Bausparvertrages gegebenenfalls den Grundstock zum Eigenheim. Bausparen beruht auf dem Solidaritätsprinzip und gliedert sich in die Anspar- und die Darlehensphase. Jedem Bürger soll der Erwerb oder Bau eines Hauses ohne gänzliche Investition von Eigenkapital ermöglicht werden.
In der Ansparphase werden variable Beträge in unterschiedlichen Laufzeiten angespart. Die Darlehensphase stellt ein Darlehen zu günstigen Konditionen zum Zwecke von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige bereit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der zweiten Phase ist ein Mindestsparbetrag von 50 % der vereinbarten Bausparsumme. Nach der Ansparphase muss das Darlehen nicht genutzt werden. Das Bausparen kann als konservative Sparform angestrebt werden. Der Begünstigte profitiert in diesem Fall von der staatlichen Prämie.
Kollektives Bausparen
Das Kapital der Ansparer wird auf die Personen, die sich in der Darlehensphase befinden, ausgezahlt. Diese tilgen das Darlehen in Raten und die Summen stehen für neue Bauspardarlehen zur Verfügung. Private Bausparkassen agieren vor allem über Privatbanken und Versicherungen. Landesbausparkassen vertreiben Bausparverträge über Sparkassenfilialen und werden durch die Bundesländer oder von Sparkassen verwaltet.
Prämien und Vergünstigungen
Die Bausparergemeinschaft ermöglicht die geringen Zinsen der Darlehen, die beim Abschluss garantiert werden. Der Sparer kommt neben den durchschnittlichen Zinsen von vier Prozent in den Genuss der staatlichen Wohnbauprämie mit dem jährlichen Höchstbetrag von 512 Euro und der Arbeitnehmersparzulage. Die Rendite kann insgesamt auf 7 Prozent jährlich gesteigert werden.
Der Einzahler erhält die Arbeitnehmersparzulage ab einer Laufzeit von sieben Jahren und dem Unterschreiten eines Höchstbetrages des Einkommens. Sie wird bei der Lohnsteuererklärung unter Vorlage der vom Geldinstitut ausgestellten vermögenswirksamen Leistungen beantragt. Sind sie im Einklang mit den Einkommensgrenzen, wird die Zulage vorgemerkt und nach Ablauf von sieben Jahren dem Bausparguthaben zugefügt.
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