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Immobilienfonds: Die Ursprünge

Immobilienfonds wurden im Jahre 1938 in der Schweiz gegründet. In Deutschland wurden 1969 die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und damit der Grundstock zu einer beliebten Investitionsform gelegt.
Die Fondsbetreiber investieren in Immobilien und verfolgen das Ziel, hohe Mieteinnahmen und die Wertsteigerung der Liegenschaften zu erzielen. Infrage kommen regionale und internationale Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Krankenhäuser, Einkaufszentren sowie Wohnimmobilien.
Die Betreiber forcieren eine breite Streuung nach Alter, Standorten, Größe und Nutzungsart der Objekte. Für den privaten Anleger genügt der Erwerb von Anteilen. Die Gewinnausschüttung erfolgt aus den Miet- und Pachteinnahmen und dem potenziellen Wertanstieg der Immobilien. Das Vermögen des Fonds ist nach den unterschiedlichen Eigenschaften der Objekte gestreut. Anlegern kommt die kontinuierliche Wertentwicklung zugute.

Offene Immobilienfonds

Sie ermöglichen dem Anleger einen jederzeitigen Ein- und Ausstieg. Die betreibende Gesellschaft unterliegt als Spezialkreditinstitut den Gesetzen des Wertpapiersondervermögens. Die Grundlagen implizieren den Schutz der getätigten Investitionen und die Veröffentlichungspflicht. Als Kontrollorgan fungieren die Depotbank und ein unabhängiger Gutachterausschuss.
Offene Immobilienfonds erfordern eine staatliche Genehmigung. Die sichere Einschätzung dieser Fonds wird in ihrer Zulassung von Pflegschaftsgerichten zur Anlage von Mündelgeldern ersichtlich.

Die Anleger

Offene Immobilienfonds sind für sicherheitsorientierte Anleger oder als konservativer Beitrag eines breit gefächerten Investmentdepots geeignet. Durch die beständige Werteentwicklung und das Vorhandensein von Substanzwerten sind sie eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge.
Dank geringer Kursschwankungen und nicht zu erwartenden Kursverlusten kann Geld "geparkt" werden. Das Risiko des Anlegers ist im Vergleich zu Aktien- oder Rentenfonds geringer.

Geschlossene Immobilienfonds

Ein Geschäftsanteil ist obligat ab 10.000 EUR zu erwerben. Nach dem Verkauf aller Geschäftsanteile wird der Immobilienfonds geschlossen und gegebenenfalls zur Baufinanzierung einzelner Großprojekte genutzt. Der geschlossene Fonds fällt nicht unter das Kapitalanlagegesetz, es gibt keine gesetzliche Aufsicht.
Der Käufer des Anteils wird Mitunternehmer und ist direkt am Gewinn und Verlust beteiligt. Mit dem Einstieg in den geschlossenen Immobilienfonds übernimmt er das volle unternehmerische Risiko.
Die Beteiligung kann während der Laufzeit nur in Ausnahmefällen gekündigt werden.

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