Das Kontokorrentkonto
Das Girokonto ist ein legitimiertes Konto zur Abwicklung der Bankgeschäfte, speziell barer und bargeldloser Transaktionen im laufenden Zahlungsverkehr. Der Kontoinhaber kann Abbuchungen, Einzahlungen, Überweisungen und Daueraufträge tätigen.
Die Nutzung der Selbstbedienungsautomaten der Geldinstitute und die Bezahlfunktion im Handel setzen eine dazugehörige Bankkundenkarte voraus. Die Aufträge können schriftlich, telefonisch oder per Online-Banking erfolgen.
Das Girokonto dient als Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Kreditkarte oder eines Dispokredits, was sie rechtlich den Kontokorrentkonten zuordnet. Es ist bestens als Referenzkonto für Tagesgeldkonten geeignet. Sparleistungen können über Daueraufträge abgebucht und Zinserträge gutgeschrieben werden, die somit schneller verfügbar sind.
Girokonto ersetzt die private Buchhaltung
Das Girokonto wird als Guthabenkonto geführt. Der Kontosaldo ist täglich fällig. Ohne die Vereinbarung eines Überziehungsrahmens muss ein ausreichender Betrag zur Tilgung der Transaktionen vorhanden sein.
Da das Guthaben nicht als Sparbetrag gedacht ist, saldiert er keine bis niedrige Zinserlöse.
Als Buchhaltung für den Kunden sind alle Ein- und Ausgänge auf Kontoauszügen ersichtlich. Sie müssen vom Kreditinstitut verpflichtend ausgegeben werden, was vorzugsweise über Kontoauszugsdrucker erfolgt. Im Soll werden Geldausgänge wie Barauszahlungen und Lastschriften gebucht. Im Haben die Eingänge beispielsweise Gehaltseingänge vermerkt.
Ein regelmäßiger Rechnungsabschluss mit der Aufstellung der Gebühren und Zinsen erfolgt unaufgefordert vom Geldinstitut.
Die Gegenleistung
Die Nutzung erfolgt variabel nach Geldinstitut gegen eine Kontoführungsgebühr. Kostenlose Girokonten werden durch die schlankere Kostenstruktur von Direktbanken oder von Banken bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen angeboten. Dazu ist in der Regel eine bestimmte Höhe regelmäßigen Geldeinganges, Online-Kontoführung oder der Status als Auszubildender erforderlich.
Zusätzlich gelten für gewisse Zielgruppen definierte Bedingungen der Kontoführung. Sie gliedern sich beispielsweise in Gehaltskonto, kostenloses Girokonto und Geschäftskonto. Daneben gibt es Konten mit eingeschränktem Zahlungsverkehr für Sachwalter oder Baukonten.
Eröffnungsbedingungen
Girokonten können in Deutschland nach einer Legitimationsprüfung und wirtschaftlicher Berechtigungserklärung von jedem Staatsbürger eröffnet werden. Zum Identitätsnachweis dient ein Reisepass oder Personalausweis. Der Girovertrag enthält die Rechte und Pflichten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen der Giroverkehr unterliegt.
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