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Die Lebensversicherung

Die Lebensversicherung bietet, wie der Name schon vermuten lässt, eine Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall. Die Versicherung zahlt dabei eine fest gelegte Todesfallsumme aus, die dann entweder an den verbliebenen Ehepartner oder aber an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Todesfallsumme können Versicherte mit ihrer Versicherung frei vereinbaren. Idealer Weise werden nicht nur vorhandene Kreditschulden abgesichert, sondern die Versicherungssumme sichert zusätzlich das Einkommen des Verstorbenen ab. Mindestens zwei Nettojahresgehälter sollten dabei vereinbart werden.
Die Lebensversicherung kann auf sehr unterschiedliche Weisen abgeschlossen werden.

Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Sie sichert demnach lediglich das Todesfallrisiko ab. Eine Auszahlung im Erlebensfall gibt es bei dieser Versicherung nicht. Sie wird gern genutzt, um beispielsweise Kreditschulden abzusichern. Häufig werden die Ansprüche aus dem Vertrag hierbei auch an die Bank abgetreten.
Bei der Risikolebensversicherung können zwei verschiedene Modelle genutzt werden. Dies ist zum einen die Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme, bei der die vereinbarte Todesfallsumme unveränderlich ist. Dem gegenüber steht die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die Höhe der Hinterbliebenenabsicherung sinkt demnach jährlich, so dass diese Versicherung häufig bei Darlehensverträgen eingesetzt wird. Auch hier sinkt die noch verbleibende Restschuld mit jedem Jahr.
Als besondere Vereinbarung kann die Risikolebensversicherung auch auf verbundene Leben, beispielsweise auf Ehe- oder Geschäftspartner, abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme wird in diesem Fall fällig, wenn einer der beiden Partner verstirbt.

Die Kapitallebensversicherung

Der Risikolebensversicherung steht die Kapitallebensversicherung gegenüber. Neben der Todesfallsumme bietet sie auch eine Erlebensfallsumme, so dass diese Versicherung optimal zur Altersvorsorge oder zur Geldanlage genutzt werden. Zusätzlich zu den Risikobeiträgen werden hierbei Sparleistungen fällig, die je nach Wunsch des Versicherten verzinslich oder aber in einem Investmentfonds angelegt werden. Die fondsgebundene Lebensversicherung wird dabei immer beliebter, denn sie ermöglicht hohe Erträge, sofern der Vertrag langfristig bespart wird.
Während der Sparphase der Lebensversicherung werden grundsätzlich keine Steuern fällig, auch verdiente Zinsen sind nicht steuerpflichtig. Erst mit Auszahlung des Vertrages fallen dann Steuern an, die auf die Ertragsteile der Versicherung berechnet werden. Sofern der Versicherte bei Auszahlung der Lebensversicherung das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, werden diese Ertragsanteile zu 100% versteuert. Gleiches gilt, wenn der Vertrag die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren noch nicht erreicht hat. Versicherte hingegen, deren Lebensversicherung länger als zwölf Jahre bestand und die das 60. Lebensjahr bei Auszahlung des Vertrages bereits erreicht haben, müssen lediglich 50% ihrer Ertragsanteile versteuern, die übrigen 50% bleiben steuerfrei.

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